Kostenerstattung der Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Kostenerstattungsverfahren - kurz erklärt
Was Sie wissen sollten
Das Verfahren ist zwar gesetzlich verankert (§ 13 Abs. 3 SGB V), jedoch in der Praxis nicht immer unkompliziert. Krankenkassen prüfen die Voraussetzungen sehr genau – und leider kommt es häufig vor, dass Anträge zunächst abgelehnt oder lange hinausgezögert werden. Wenn Sie direkt mit der Therapie beginnen möchten, müssen Sie die Kosten zunächst selbst übernehmen. Denn: Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – selbst wenn formal alle Bedingungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass ein gewisses Maß an Geduld und Durchhaltevermögen erforderlich ist, um diesen Weg erfolgreich zu gehen.Ich begleite Sie durch den Antrag
Auch wenn der Prozess bürokratisch sein kann – Sie sind damit nicht allein. Ich unterstütze Sie Schritt für Schritt beim Kostenerstattungsverfahren:- Beratung zu den Voraussetzungen & realistischen Chancen
- Hilfe bei der Dokumentation von Ablehnungen & Wartezeiten
- Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen (z. B. Therapiebedarf, Begründung)
- Begleitung bis zur Antragstellung – und ggf. im weiteren Verlauf
📄Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V
So gehen Sie dabei vor:
📞Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse
Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen konkret benötigt werden. Manche Krankenkassen stellen dafür Checklisten zur Verfügung.
🗂️Psychotherapeutensuche dokumentieren
- Kontaktieren Sie mind. 5 niedergelassene Psychotherapeut:innen in Kiel.
- Protokollieren Sie Datum, Name der Praxis und die Wartezeit (z. B. „Wartezeit > 6 Monate“, „Warteliste geschlossen“).
- Erstellen Sie daraus eine Liste oder verwenden Sie mein vorbereitetes Formular, was ich Ihnen auch zur Verfügung stellen kann
📝Psychotherapeutische Sprechstunde absolvieren
- Voraussetzung ist eine 50-minütige Sprechstunde bei einer kassenzugelassenen Praxis.
- Diese erhalten Sie i.d.R kurzfristig, innerhalb der nächsten 4 Wochen
- Rufen Sie dafür die die Nummer 116117 (kostenfrei) an oder vereinbaren Sie online einen Termin hier: 116117 (wählen Sie „Kein Vermittlungscode“ und Fachrichtung „Psychoth. Sprechstunde Erwachsene“)
- In dieser Sitzung wird das sogenannte PTV-11 Formular ausgefüllt (Behandlungsbedarf, Empfehlung, max. Wartezeit) ausgefüllt und bescheinigt, dass eine zeitnahe Behandlungsbedürftigkeit vorliegt (Kreuz muss gesetzt sein).
- Wichtig: Das PTV-11 Formular wird später dem Antrag beigefügt.
📬Erstellen Sie den Antrag
In einem formlosen Schreiben beantragen Sie die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Folgendes sollte enthalten sein:
- Ihre Daten und Versicherungsnummer
- Hinweis auf erfolglose Therapeut:innensuche
- Empfehlung aus der Sprechstunde (PTV-11)
- Bescheinigung, dass ein Therapieplatz in der Privatpraxis (z. B. bei mir) sofort verfügbar ist
🔁Widerspruch bei Ablehnung
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Viele Krankenkassen geben nach erneuter Prüfung doch noch grünes Licht. Ich unterstütze Sie dabei gerne mit einer Stellungnahme.
Wichtig: Für den Start der Therapie ist zunächst eine Selbstzahlung notwendig, solange keine schriftliche Zusage der Krankenkasse vorliegt.
Nach Erhalt einer Kostenübernahmebestätigung können die Rechnungen bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. Die Kosten basieren auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Wenn Sie möchten, nutzen Sie direkt diese Mustervorlage für den Antrag (PDF).
Kostenerstattungsverfahren – kurz erklärt
Als gesetzlich Versicherte:r haben Sie möglicherweise bereits von mehreren kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeut:innen die Rückmeldung erhalten, dass aktuell kein Therapieplatz verfügbar ist – oder Sie wurden mit Wartezeiten von drei Monaten oder länger konfrontiert?
Das kann sehr frustrierend sein, gerade wenn eine zeitnahe Behandlung medizinisch notwendig ist. In solchen Fällen kann das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eine Lösung bieten: Wenn Sie nachweislich keinen zumutbaren Therapieplatz bei Vertragspsychotherapeut:innen finden, dürfen Sie die Behandlung in einer Privatpraxis wie meiner beginnen – und die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen.
🔎 Direkt zu den Abschnitten:
🧠 Was Sie wissen sollten
💬 Wie ich Sie unterstütze
📄 Schritt-für-Schritt zum Antrag
🔁 Widerspruch bei Ablehnung
🧠 Was Sie wissen sollten
Das Verfahren ist zwar gesetzlich verankert (§ 13 Abs. 3 SGB V), jedoch in der Praxis nicht immer unkompliziert. Krankenkassen prüfen die Voraussetzungen sehr genau – und leider kommt es häufig vor, dass Anträge zunächst abgelehnt oder lange hinausgezögert werden.
Wenn Sie direkt mit der Therapie beginnen möchten, müssen Sie die Kosten zunächst selbst übernehmen. Denn: Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – selbst wenn formal alle Bedingungen erfüllt sind.
Das bedeutet, dass ein gewisses Maß an Geduld und Durchhaltevermögen erforderlich ist, um diesen Weg erfolgreich zu gehen.
💡 Ich begleite Sie durch den Antrag
Ich berate Sie zu den Voraussetzungen und realistischen Erfolgschancen. Gemeinsam dokumentieren wir die Ablehnungen von Therapeut:innen und Wartezeiten. Ich stelle Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung, z. B. eine fachliche Begründung des Therapiebedarfs.
Außerdem begleite ich Sie bis zur Antragstellung und auf Wunsch auch im weiteren Verlauf.
📄 Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V
📞 Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse
Erkundigen Sie sich telefonisch oder per E-Mail, welche Unterlagen für das Kostenerstattungsverfahren benötigt werden. Viele Kassen stellen dafür eigene Formulare oder Checklisten bereit.
🗂️ Psychotherapeutensuche dokumentieren
Kontaktieren Sie mindestens fünf kassenzugelassene Psychotherapeut:innen in Ihrer Umgebung. Notieren Sie für jeden Kontakt das Datum, den Namen der Praxis sowie die Wartezeit (z. B. „Wartezeit > 6 Monate“ oder „Warteliste geschlossen“).
Ich stelle Ihnen dafür gern ein vorbereitetes Protokoll zur Verfügung.
📝 Sprechstunde absolvieren
Vereinbaren Sie eine 50-minütige psychotherapeutische Sprechstunde bei einer kassenzugelassenen Praxis. Dies ist Pflicht. Einen Termin erhalten Sie z. B. unter der Nummer 116117 oder online über deren Terminportal.
Wichtig: Geben Sie dort an, dass Sie „Keinen Vermittlungscode“ haben und die Fachrichtung „Psychoth. Sprechstunde Erwachsene“ wünschen.
In dieser Sitzung wird das sogenannte PTV-11 Formular ausgefüllt. Es enthält die Einschätzung des psychischen Beschwerdebildes, eine Empfehlung zur Behandlung und die maximal zumutbare Wartezeit. Dieses Formular muss dem Antrag beigefügt werden.
📬 Antrag schreiben
Formulieren Sie ein formloses Schreiben an Ihre Krankenkasse. Enthalten sein sollten Ihre Versichertendaten, der Hinweis auf die erfolglose Therapeut:innensuche, die Empfehlung aus dem PTV-11 sowie die Angabe, dass ein Therapieplatz in meiner Praxis sofort verfügbar ist.
🔁 Widerspruch bei Ablehnung
Sollte der Antrag abgelehnt werden, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Viele Kassen revidieren ihre Entscheidung nach erneuter Prüfung. Ich helfe Ihnen gern mit einer fachlichen Stellungnahme.
Wichtig: Sie müssen die ersten Therapiesitzungen selbst zahlen, solange keine schriftliche Zusage Ihrer Krankenkasse vorliegt. Sobald die Kostenzusage vorliegt, können die Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen).