GesetzlichE Krankenkasse

Kostenerstattungsverfahren

Kurz erklärt..

Als gesetzlich Versicherte:r haben Sie vielleicht von mehreren kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeut:innen die Rückmeldung erhalten, dass Sie nicht zeitnah einen Therapieplatz bekommen können? Ihnen wurden Wartezeiten von 3 Monaten oder länger mitgeteilt?

Das kann sehr frustrierend sein, denn häufig ist eine zeitnahe Behandlung notwendig!

In so einem Akut-Fall kommt das sogenannte Kostenerstattungsverfahren ins Spiel: auch in einer Privat-Praxis wie meiner können Sie Ihre Therapie kurzfristig beginnen und sich die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen.

Im folgenden soll die Vorgehensweise kurz beschrieben werden. Natürlich stehe ich Ihnen unterstützend bei Seite im Antragsprozess.

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse

  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um herauszufinden, welche Unterlagen benötigt werden zur Bewilligung des Kostenerstattungsverfahrens

Psychotherapeutische Sprechstunde

  • Gesetzlich Versicherte müssen vor Beginn einer Psychotherapie, auch bei Kostenerstattung, eine 50-minütige sog. psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen
  • diese erhalten Sie immer kurzfristig in Ihrer Nähe über kassenärztlich zugelassene Therapeut:innen
  • rufen Sie dafür die die Nummer 116117 (kostenfrei) an oder vereinbaren Sie online einen Termin hier: 116117 (wählen Sie „Kein Vermittlungscode“ und Fachrichtung „Psychoth. Sprechstunde Erwachsene“)
  • die Kosten für diese Sprechstunde wird in jedem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen
  • Während der Sprechstunde füllt der/die Psychotherapeut:in das sog. PTV-11-Formular aus, welches eine Einschätzung des psychischen Beschwerdebilds, eine Behandlungsempfehlung und die Angabe einer zumutbaren maximalen Wartezeit beinhaltet

Antrag auf Kostenerstattung und probatorische Sitzungen stellen

  • das o.g. Formular senden Sie den u.a. anderen Unterlagen an Ihre Krankenkasse
  • dort finden Sie auch ein Muster Protokoll, hier müssen Sie die Anrufe oder pers. Anfragen in Praxen von kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeut:innen dokumentieren, die Ihnen keinen Therapieplatz zeitnah anbieten konnten
  • die ersten 4 sog. „probatorischen Sitzungen“ in meiner Praxis beantragen Sie auch in diesem Zusammenhang mit der Vorlage

Probatorik (4 Sitzungen)

Hier finden Sie heraus, ob Sie mit mir zusammenarbeiten wollen und ob eine Therapie das Richtige für Sie ist

  • Was passiert außerdem in den Sitzungen?

            -> Diagnosestellung

            -> Erarbeitung von Therapiezielen

            -> Erstellung eines Therapieplans

Entscheidung für / gegen Therapie

 

Ich unterstütze Sie bei Ihrem Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

 

Therapiestart

        Nun können wir beginnen!

Im Kostenerstattungsverfahren erfolgt zunächst eine direkte Abrechnung der Kosten mit den Klient*innen. 

Nach Erhalt einer Kostenübernahmebestätigung können die Rechnungen bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden.

Die Kosten basieren auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für das Erstgespräch beträgt der Betrag demnach 100,55 €.